Eltern

Für Eltern bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich in der Schule und für die Schule zu engagieren. Sie können nicht nur ihre Rechte auf Mitwirkung in schulischen Angelegenheiten wahrnehmen, sondern darüber hinaus auf ganz unterschiedlichen Wegen zu einem vielfältigeren und bunteren Schulleben beitragen. 

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen Mitwirkungsmöglichkeiten, die durch das Schulgesetz geregelt sind, und sonstigen Aktivitäten. Das Schulgesetz sieht die Mitwirkung der Eltern in der Elternvertretung (Schulelternbeirat bzw. Klassenelternbeirat) vor. Weitere Aktivitäten sind z.B. der Schulverein, die Schülerbücherei oder die Spielzeugausleihe.

Elternvertretung

Zur Mitarbeit der Eltern in schulischen Gremien enthält das schleswig-holsteinische Schulgesetz einige Bestimmungen. Zur Mitwirkung in der Schule bestehen die Klassenelternbeiräte, der Schulelternbeirat und die Schulkonferenz.

Klassenelternbeirat

Der Klassenelternbeirat wird jeweils für zwei Jahre gewählt. Zwei oder drei Mütter und Väter bilden als Klassenelternvertreter das Bindeglied zwischen den Eltern und den Lehrkräften ihrer Kinder. Der Klassenelternbeirat lädt in der Regel einmal pro Schulhalbjahr zu einer Elternversammlung ein. Hier gibt es z.B. Informationen über die alle Kinder einer Klasse betreffenden Angelegenheiten, über den Unterricht, besondere Veranstaltungen, Ausflüge, Klassenfeste usw. An den Elternversammlungen nimmt zumeist auch die Klassenlehrerin teil und steht für Fragen und Auskünfte zum Unterricht zur Verfügung. 

Schulelternbeirat 

Aus jeder Klasse wird eine Mutter oder ein Vater als Vertreter in den Schulelternbeirat entsandt. Dort werden Angelegenheiten beraten, die die Schule als Ganze, zumindest aber mehrere Klassen betreffen. Dies kann von der Unterstützung der Schule durch die Eltern, z.. bei der Organisation von Schulfesten oder Ausrichtung des Einschulungstages bis hin zu Anträgen reichen, die Eltern an die Schulleitung richten können. Darüber hinaus informiert die Schulleitung den Schulelternbeirat über aktuelle Angelegenheiten und Veränderungen in der Schule.

Schulkonferenz

Das formal höchste Gremium der Schule ist die Schulkonferenz. Sie setzt sich aus Lehrkräften und Vertretern der Elternschaft in jeweils gleicher Zahl zusammen. Aufgrund der Schülerzahl unserer Schule sind dies insgesamt zwanzig Personen. Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes hat die Schulleitung die Beschlüsse der Schulkonferenz auszuführen. In der Schulkonferenz kann z.B. über Grundsätze zur Bildung und Erziehung in der Schule, über die Auswahl der im Unterricht genutzten Lehr- und Lernmittel, über die Mitarbeit von Eltern im Unterricht und bi außerunterrichtlichen Veranstaltungen, über zusätzliche Angebote wie Arbeitsgemeinschaften und vieles mehr beraten und beschlossen werden.

Es zeigt sich, dass die Möglichkeiten, in der Schule mitzuberaten, mitzugestalten und mitzuentscheiden außerordentlich vielfältig sind. Wer also bereit ist, etwas Zeit und Energie einzusetzen, kann an vielen Stellen dazu beitragen, dass Schule nicht nur für seine, sondern für alle Kinder lebendiger, interessanter und abwechslungsreicher wird.